Pflichtausstattung am E-Bike nach StVZO: Was muss dran sein?
Welche Ausstattung ist am E-Bike Pflicht? Licht, Reflektoren, Bremsen und Klingel nach StVZO im Überblick, mit Checkliste und Hinweisen zum Nachrüsten.
Ein E-Bike muss wie jedes Fahrrad verkehrssicher ausgestattet sein. Wer ohne Licht, Klingel oder zwei funktionierende Bremsen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Ärger mit der Versicherung nach einem Unfall. Was genau vorgeschrieben ist, steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Ratgeber fasst die Pflichtausstattung für Pedelecs zusammen, mit Checkliste, Hinweisen zur Beleuchtung über den Antriebsakku und einer Übersicht, was nicht vorgeschrieben ist.
Kurz und knapp
- Pflicht sind Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler, gelbe Pedalreflektoren, Seitenreflektion, zwei unabhängige Bremsen und eine helltönende Klingel.
- Die Beleuchtung darf aus Batterie, Akku oder Dynamo versorgt werden. Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig.
- Helm, Schutzbleche, Ständer und Rückspiegel sind am Pedelec 25 nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Für S-Pedelecs gelten zusätzliche Vorschriften als Kleinkraftrad.
Die Pflichtausstattung im Überblick
Die wichtigsten Vorgaben stehen in § 67 StVZO (Beleuchtung und Reflektoren), § 65 (Bremsen) und § 64a (Klingel). Die Tabelle zeigt, was dein Rad haben muss:
| Bauteil | Das ist vorgeschrieben | Hinweis |
|---|---|---|
| Scheinwerfer | ein oder zwei weiße Scheinwerfer nach vorn (Abblendlicht) | darf nicht blenden und nicht blinken |
| Schlussleuchte | rotes Licht hinten | blinkende Schlussleuchten sind unzulässig, Bremslichtfunktion ist erlaubt |
| Rückstrahler hinten | roter, nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie „Z“ | darf in der Schlussleuchte verbaut sein |
| Pedalreflektoren | gelbe Rückstrahler nach vorn und hinten an jedem Pedal | bei Spezialpedalen auf Zulassung achten |
| Seitliche Sichtbarkeit | weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen, reflektierende Speichen oder zwei gelbe Speichenreflektoren je Rad | eine der drei Möglichkeiten genügt |
| Bremsen | zwei voneinander unabhängige Bremsen | zum Beispiel Vorder- und Hinterradbremse |
| Klingel | mindestens eine helltönende Glocke | andere Schallzeichen wie Hupen sind am Fahrrad nicht erlaubt |
Die Tabelle fasst die Vorschriften vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist der aktuelle Gesetzestext.
Beleuchtung am E-Bike: Das gilt für Licht
- Energiequelle: Scheinwerfer und Schlussleuchte dürfen mit Lichtmaschine (Dynamo), Batterie oder wiederaufladbarem Akku betrieben werden. Abnehmbare Leuchten sind erlaubt, müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht angebracht sein.
- Licht vom Antriebsakku: Bei E-Bikes darf die Beleuchtung auch am Akku des Motors hängen. Bei Rädern, die ab 2019 in Verkehr gebracht wurden, muss das Licht nach Abschalten der Unterstützung (zum Beispiel wegen leerem Akku) noch mindestens zwei Stunden weiterleuchten, oder der Motor muss als Lichtmaschine einspringen.
- Nicht blinken: Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig. Zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger sind dagegen erlaubt.
- Einstellung: Der Scheinwerfer darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Stelle ihn so ein, dass er die Straße beleuchtet und nicht in die Augen strahlt.
- Verdeckt? Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht durch Taschen, Kleidung oder Gepäck verdeckt sein.
- Bremslicht: Eine Schlussleuchte darf eine Bremslichtfunktion besitzen. Das ist freiwillig.
Mehr zu Technik, Helligkeit und Praxis lest ihr in Was du über Fahrradbeleuchtung wissen musst. Ein Beispiel für ein starkes Frontlicht ist der Test Lupine SL AF Test 2025.
Reflektoren: Sichtbar von allen Seiten
Reflektoren machen dich sichtbar, auch wenn das Licht ausfällt. Vorgeschrieben sind:
- Hinten: ein roter Rückstrahler (Kategorie „Z“).
- Pedale: gelbe Rückstrahler nach vorn und hinten.
- Seiten: an jedem Rad entweder weiße Reflexstreifen an Reifen oder Felgen, vollständig reflektierende Speichen beziehungsweise Speichenhülsen, oder zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren.
Viele moderne Reifen haben Reflexstreifen schon eingearbeitet. Weitere Details bietet unser Beitrag Reflektoren an E-Bikes: Was ist Pflicht?.
Bremsen und Klingel
Fahrräder brauchen zwei voneinander unabhängige Bremsen. Das ist bei E-Bikes mit Vorder- und Hinterradbremse selbstverständlich. Bei Rädern mit Rücktritt und Handbremse sind beide Systeme getrennt. Die Bremsen müssen im Fahren leicht bedienbar sein und ausreichend wirken. Gerade bei schweren E-Bikes lohnt sich ein genauer Blick, welche Bremse verbaut ist: Scheibenbremse oder Felgenbremse?.
Außerdem ist eine helltönende Glocke Pflicht. Andere Schallzeichen wie Hupen sind am Fahrrad nicht zulässig. Radlaufglocken sind ebenfalls nicht erlaubt.
Was am E-Bike nicht vorgeschrieben ist
- Helm: Für Pedelecs bis 25 km/h besteht keine Helmpflicht, für S-Pedelecs schon. Mehr im Ratgeber Pedelec, E-Bike, S-Pedelec: Unterschiede und Regeln.
- Schutzbleche, Ständer, Gepäckträger: Sehr praktisch, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Rückspiegel: Freiwillig am Pedelec 25, für S-Pedelecs Pflicht.
- Versicherungskennzeichen: Nicht nötig am Pedelec 25.
- Fahrradpass oder Registrierung: Gibt es für das Pedelec 25 nicht als Pflicht, ist aber für Diebstahl und Versicherung nützlich.
Und beim S-Pedelec?
Ein S-Pedelec ist rechtlich ein Kleinkraftrad und braucht deshalb zusätzliche Ausstattung wie Rückspiegel, Hupe und Bremslicht sowie Kennzeichen und Helm. Hierfür gelten andere Vorschriften als für das normale Fahrrad. Prüfe beim Kauf die Betriebserlaubnis und die Ausstattung genau.
Checkliste: Ist mein E-Bike verkehrssicher?
- Scheinwerfer leuchtet, ist richtig eingestellt und blendet nicht.
- Schlussleuchte funktioniert, Rückstrahler ist sauber.
- Gelbe Pedalreflektoren vorn und hinten vorhanden.
- Seitliche Reflektion an beiden Rädern (Streifen, Speichenreflektoren).
- Beide Bremsen greifen kräftig, Beläge und Scheiben in Ordnung.
- Klingel funktioniert und ist gut erreichbar.
- Reifen mit ausreichendem Profil und richtigem Luftdruck.
- Lenker und Räder sitzen fest, keine losen Schrauben.
- Akku für die Beleuchtung geladen, abnehmbares Licht dabei.
Nachrüsten: Worauf du achten solltest
- Achte bei Leuchten auf das Prüfzeichen (K-Nummer oder Zulassung nach StVZO). Lampen ohne Zulassung sind unzulässig.
- Nachrüst-Leuchten mit Batterie oder USB-Akku sind erlaubt, wenn sie zugelassen sind und fest sitzen.
- Pedale mit passenden Reflektoren auswählen, wenn du Pedale tauschst.
- Reflexstreifen können Mäntel mitbringen. Beim Reifenkauf darauf achten, siehe Reifentest 2025.
- Prüfe regelmäßig den Zustand, siehe Wartungsplan nach Kilometerstand.
Häufige Fragen (FAQ)
Was ist bei einem E-Bike Pflicht?
Pflicht sind Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler hinten, gelbe Pedalreflektoren, seitliche Reflektion, zwei unabhängige Bremsen und eine helltönende Klingel.
Muss das Licht am E-Bike immer fest montiert sein?
Nein. Scheinwerfer und Leuchten dürfen abnehmbar sein, müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht angebracht sein.
Darf das Licht am Akku des Motors hängen?
Ja, bei Rädern mit elektrischer Tretunterstützung kann das Licht vom Antriebsakku versorgt werden. Bei Rädern ab 2019 muss es nach Abschalten der Unterstützung noch mindestens zwei Stunden weiterleuchten, oder der Motor muss als Lichtmaschine genutzt werden können.
Sind blinkende Lichter erlaubt?
Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind unzulässig. Zugelassene Fahrtrichtungsanzeiger sind erlaubt.
Brauche ich eine Klingel am E-Bike?
Ja, mindestens eine helltönende Glocke ist Pflicht. Andere Schallzeichen sind am Fahrrad nicht erlaubt.
Sind Schutzbleche Pflicht?
Nein, Schutzbleche sind am Pedelec nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind aber sehr praktisch.
Wie viele Bremsen muss ein E-Bike haben?
Zwei voneinander unabhängige Bremsen. Sie müssen leicht bedienbar sein und ausreichend wirken.
Gilt das auch für S-Pedelecs?
Nein. S-Pedelecs sind Kleinkrafträder und haben zusätzliche Anforderungen wie Betriebserlaubnis, Kennzeichen, Helm, Rückspiegel und Hupe.
Fazit: Sicher und legal unterwegs
Mit Scheinwerfer, Schlussleuchte, Reflektoren, zwei Bremsen und Klingel erfüllt dein E-Bike die Pflichtausstattung. Prüfe regelmäßig, ob alles funktioniert, und rüste nur zugelassene Teile nach. So bist du gut sichtbar, sicher unterwegs und im Schadensfall auf der richtigen Seite.
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- Pedelec, E-Bike, S-Pedelec: Unterschiede und Regeln
Quellen und Hinweis
- StVZO § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
- StVZO § 65 Bremsen
- StVZO § 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.